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Die (Kaufmanns-)Gilde war eine genossenschaftliche Vereinigung von Personen eines Berufes oder Gewerbes zur gemeinsamen Vertretung und Förderung ihrer Interessen, zur gegenseitigen Schutz- und Hilfeleistung, aber auch zur Pflege der Geselligkeit. Der Begriff wird besonders auf zwei Arten dieser Genossenschaften angewandt, die in Europa während des Mittelalters ihre Blütezeit hatten: auf die Kaufmannsgilden und vor allem in Deutschland auch auf die Handwerkszünfte und -innungen, welche den Gilden im Prinzip organisatorisch und funktionsmäßig glichen.
Entstehung
Kaufmannsgilden entstanden in Kontinentaleuropa im 11. Jahrhundert, die Anfänge reichen aber im Frankenreich bis ins 8. Jahrhundert zurück. Ihre Entstehung war eine unmittelbare Folge sowohl des stetig steigenden Handelsvolumens, als auch des Wachstums der städtischen Gemeinschaften. Kaufleute reisten nun zunehmend von Markt zu Markt und in fremde Länder. Um sich auf ihren Reisen gegenseitig zu schützen und unterstützen, schlossen sich Kaufleute aus derselben Stadt vielfach zu Gruppen zusammen (es gab pro Stadt nur eine Gilde), wählten sich einen Führer und gaben sich bestimmte verbindliche Regeln, die u. a. Vorschriften für den Fall eines Angriffes enthielten, und die Mitglieder verpflichteten, einander in Rechtsstreitigkeiten beizustehen. Im germanischen Sprachraum bezeichnete man diese Gruppen als Gilde oder Hanse, im romanischen Sprachraum als Caritas oder Fraternitas. Häufig blieben die Mitglieder einer Hanse oder Fraternitas auch nach der Rückkehr von der Reise in ihren Städten in enger Verbindung miteinander, institutionalisierten ihre Verbindung und erwarben nach und nach verschiedene Handelsrechte und -privilegien.
Handelsprodukte
Die Handelsprodukte der Kaufleute reichten von den gewöhnlichen Nahrungsmitteln wie Getreide, Bier und Wein bis zu den begehrtesten Edelsteinen wie Diamant und Rubin, den kostbarsten Stoffen wie Seide und den erlesensten Gewürzen.
Der Ausbau der Wirtschaftsmacht
Mit der Zeit erlangten die Kaufmannsgilden Monopolstellungen im Handel und Gewerbe ihrer Städte; sie kontrollierten die verschiedenen Handwerkszweige und verkauften im Groß- und Einzelhandel einen Großteil der in der Stadt hergestellten Waren. Kaufleute, die kein Mitglied einer Gilde waren, durften zwar auch Waren kaufen und verkaufen; ihre Geschäftstätigkeit unterlag jedoch zahlreichen Einschränkungen, von denen die Gildenmitglieder befreit waren. So musste beispielsweise ein Nichtmitglied besondere Abgaben an den Stadtherrn bzw. die Stadt selbst zahlen. Für ihre Mitglieder dagegen zahlte die Gilde einmal jährlich die Abgaben; außerdem waren die Gildenmitglieder auch von anderen städtischen Steuern befreit. Den Kaufmannsgilden gehörten in der Regel vor allem die wohlhabendsten Kaufleute der Städte an, und sie erlangten mit der Zeit auf Grund ihrer wirtschaftlichen Macht beträchtlichen politischen Einfluss in den Stadtverwaltungen. Einige Kaufmannsgilden nahmen auch Kaufleute aus anderen Städten auf und erwarben dadurch auch in jenen Städten das Handelsmonopol |
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